Rechtshilfe/ Route/ ich packe meinen Demorucksack

Für den 1.Mai gibt es für die Dauer der Parade und danach eine Rechtshilfenummer. Am besten ihr notiert euch die Nummer gleich mal: 0681 83 10 30 50
https://rhwien.noblogs.org/

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aus der Anzeige zur Demo (nach § 2 Versammlungsgesetz) vom 28.04.2012 (gesendet an An die Bundespolizeidirektion Wien, Büro für Vereins-, Versammlungs- und Medienangelegenheiten Schottenring 7-9 A-1010 Wien Fax: (01) 31 310 / 75319)

auf der Web-Seite des Rechtsinfokollektives gibt es einiges an Informationen auf was bei Demonstrationen zu achten ist und wie eine Anmeldung abläuft.
http://at.rechtsinfokollektiv.org/demonstration/organisation/

Anzeige nach § 2 Versammlungsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen die Abhaltung folgender Versammlung an:

Zeit: 01. Mai 2012
Beginn: 13:00
Ende: ca. 22:30

Ort/ Route: Sammlungsort: Bruno Kreisky Park

Route: von Bruno Kreisky Park über die Sankt Johann Gasse
auf die Schönbrunnerstraße (Richtung Stadteinwärts) Rechts auf Pilgramg. Links abbiegen auf Margaretenstr. Rechts abbiegen auf Ziegelofeng. Links abbiegen auf Leibenfrostg. Rechts abbiegen auf Lambrechtg. weiter auf Johann-Strauß-Gasse. Links abbiegen auf Rainerg. Weiter auf Belvedereg. Links abbiegen auf Argentinierstr. Auf Argentinierstr. nach Norden Richtung Plößlg. Links abbiegen auf Paniglg. Rechts abbiegen auf Wiedner Hauptstr. Weiter auf Karlspl. Auf Karlspl. nach Norden Richtung B1 Rechts abbiegen auf Kärntner Ring. Weiter auf Schubertring. Weiter auf Parkring. Weiter auf Stubenring. Weiter auf Aspernbrücke nach Norden Richtung Untere Donaustr./B227. Weiter auf Aspernbrückeng.
Achtung beim letzten Stück gibt es eine kleine Änderung: Praterstraße (Fahrbahn in Fahrtrichtung) – Schrottergießergasse – Zirkusgasse – Heinestraße

Abschlusskundgebung: Heinestrasse zwischen Kleine Stadtgutg. und Mühlfeldgasse
sowie Fugbachgasse von Heinestraße bis Mühlfeldgasse
Am Abschlusskundgebungsort wird am 22h das Abspielen von Musikanlagen und sonstigen Lautstärke relevanten Hilfsmitteln eingestellt

Zweck/ Thema: Politische Kundgebung zum Thema/ unter dem Motto “prekäre Lebensverhältnisse, Arbeitsverhältnisse in der Gesellschaft”
Mithilfe der Demonstration soll anlässlich des 1.Mai der Gesellschaftliche Zugang und Umgang mit Arbeit thematisiert werden. So wird insbesondere auf das nicht arbeiten dürfen von Asylwerber und Asylwerberinnen, den Umgang des AMS mit Erwerbslosen, der niedrigen Bezahlung von Beschäftigten im Einzelhandel, sowie unsichere Arbeits-Verhältnissen von Medien, Kunst, Kultur und WissensarbeiterInnen eingegangen werden.

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eine weitere gute Übersicht findet sich auch auf:
https://rhwien.noblogs.org/demo-einmaleins/

Demo HowTo
http://rechtshilfe.servus.at/infos-und-tipps/demo-howto

Meist werden Demos in Österreich von den OrganisatorInnen polizeilich ‘angezeigt’, die Polizei weiß also von der Demo und kann sich dementsprechend darauf vorbereiten (z.B. Straßensperren…). Eine polizeiliche ‘Genehmigung’ ist für eine ‘politische Kundgebung’ (z.B. eine Demo), so der Gesetzeswortlaut, nicht vorgesehen. Das Versammlungsgesetz steht im Verfassungsrang, das heßt, dass es über anderen Gesetzen wie z.B. der Straßenverkehrsordnung steht. Das wiederum bedeutet, dass – falls eine Demonstration mal spontan durchgeführt wird – diese nie ‘illegal’ sein kann, weil eben das Grundrecht auf ‘Versammlungsfreiheit’ über anderen Rechten wie z.B. dem aufrechten Verkehrsfluss steht. Nur in wenigen Fällen, wenn z.B. die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist oder bei NS-Wiederbetätigung, kann die Polizei die Demo, egal ob spontan oder ‘angemeldet’ auflösen, was sie mittels Megaphon tun muss. Wenn eine Demonstration ’spontan’, als ohne verwaltungspolizeiliche ‘Anzeige’ abgehalten wird, dann kann im schlimmsten Fall von der zuständigen Behörde eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.

Auf eine Demo/politische Kundgebung solltet ihr mitnehmen: einen amtlichen Lichtbildausweis (FührerInnenschein, StudentInnen-, SchülerInnenausweis, Pass…), was antialkoholisches zu Trinken, falls es mal länger wird und die Rechtshilfenummer (am besten in schriftlicher Form auf eurem Unterarm). Dinge wie Adress- und Notizbücher, Kalender, Fotos, Taschenmesser, Pfeffersprays, Hunde, Drogen und Alkohol haben auf einer Demo nix verloren. Mensch sollte sich auch bewusst sein, dass Handys mit ihren Telefonlisten ebenfalls eine Gefahrenquelle darstellen (auch ausgeschalten), sollten sie in falsche Hände fallen. Außerdem muss immer damit gerechnet werden, dass über eure Handys Bewegungsprofile erstellt werden, da jedes Handy eine Art Peilsender ist. Auch wer wann wo mit wem telefoniert hat, ist für die Polizei sehr einfach mittels Fax an den Handyprovider in Erfahrung zu bringen. Daher unser Tipp: Handy zuhause lassen oder zumindest ganz ausschalten und nur im Notfall wieder einschalten!
Wenn du nicht für ein linkes Videoprojekt/Medium fotografierst oder filmst, dann unterlass es bitte während der Demo! Erinnerungsfotos mittels (Handy)Cam können nicht nur dich, sondern auch andere AktivistInnen gefährden, wenn sie in die falschen Hände geraten!

Bildet Bezugsgruppen und geht gemeinsam zum Treffpunkt, damit bei Vorfeldkontrollen keinEr alleine ist und verlasst auch gemeinsam wieder die Demo. Bleibt auf der Demo zusammen und versucht den Infofluss aufrechtzuerhalten (achtet z.B. auf Megaphondurchsagen).

Erfahrungsgemäss laufen in der Demo selber immer wieder ZivilpolizistInnen mit, die mehr oder weniger schlecht getarnt sind… Schreit daher nicht eure Namen herum, sondern sprecht andere mit ‘hey du’ an. Außerdem wird am Rande von Demos heftig von der Polizei gefilmt; Menschen, die ihre Gesichtszüge durch Tücher, Schals, Hassis… unkenntlich machen, sich also vermummen, um ihre Identitätsfeststellung zu verhindern oder erschweren machen sich nach dem Vermummungsverbot strafbar. Fest steht aber, dass Menschen, die im Rahmen eines (versteckten) Theaters Masken tragen, geschminkt sind oder im Winter Schals tragen, ja nicht ihre Identität verschleiern wollen, sondern eben Teil einer Inszenierung sind bzw. sich vor Kälte schützen. Des weiteren verbietet das Vermummungsverbot theoretisch das Mitführen von Ketten, Stangen, Trinkflaschen, Nietengürtel u.s.w., kurz von ‘Gegenständen, die geeignet sind, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben’, so der Gesetzeswortlaut. Was also genau darunter fällt, hängt von den jeweiligen BeamtInnen ab und es ist schwer einschätzbar, ob sie z.B. in Vorkontrollen Menschen Trinkflaschen oder Nietengürtel abnehmen werden. Rein gesetzlich wäre es jedenfalls möglich.

Lasst euch nicht einschüchtern und passt aufeinander auf!